Abstraktionsprinzip

Abstraktionsprinzip
Abstraktionsprinzip,
 
1) mathematische Logik: mathematisch-logisches Analogon zur Abstraktion, jedoch auf höherer (Abstraktions-)Stufe; hierbei wird Abstraktion als das Bilden von Äquivalenzklassen bezüglich einer Äquivalenzrelation interpretiert; jede Äquivalenzklasse entspricht einem abstrakten Begriff oder Gegenstand. Von den Unterschieden der zu einer Äquivalenzklasse gehörigen Elemente wurde abstrahiert.
 
 2) Grundsatz des deutschen Zivilrechts: Vom Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kauf), durch das sich die Vertragsparteien zu einer Leistung verpflichten, ist das Verfügungsgeschäft (z. B. Übereignung der Kaufsache), durch das die versprochene Leistung erfüllt wird, zu abstrahieren und getrennt zu beurteilen (abstraktes Rechtsgeschäft).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Einseitiges Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein… …   Deutsch Wikipedia

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  • Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditio brevi manu — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist.[1] Neben dem Element der… …   Deutsch Wikipedia

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